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Bewerbung

Voraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums. Vorzuweisen sind ein Anteil von mindestens 60 LP in Politikwissenschaft und davon mindestens 10 LP in sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden und mindestens 10 LP im Bereich der Geschlechterforschung. 

Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen sind in der Zugangssatzung für den Masterstudiengang Gender, Intersektionalität und Politik zu finden: https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2018/ab372018.pdf

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfristen für die konsekutiven Masterstudiengänge können Sie auf dieser Seite finden: https://www.fu-berlin.de/studium/bewerbung/frist-master/index.html

Eine Bewerbung zum ersten Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich

In der Regel sind die Bewerbungsfristen:

zum Wintersemester: 31.05.

Für Bewerbungen zu höheren Fachsemestern ist die Bewerbungsfrist auch zum Sommersemester möglich, bis zum: 15.01.

Bewerbungsverfahren

Mehr Informationen zum Bewerbungsverfahren an der Freien Universität Berlin finden Sie hier.

FAQ

Gemäß §3 (1) der Zugangssatzung für den Masterstudiengang ist der Nachweis von 60 LP in der Politikwissenschaft und davon mindestens 10 LP in sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden und 10 LP im Bereich der Geschlechterforschung erforderlich:

https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2018/ab372018.pdf

Nein. Die Zulasssungsvoraussetzungen müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung erbracht sein und nachgewiesen werden.

Wenn Sie die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen formell nicht erfüllen, ist es möglich, gleichwertige Leistungsnachweise einzureichen, um auf die erforderliche Punktzahl zu kommen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie die Gleichwertigkeit offiziell nachweisen. Gleichwertige Leistungen sind etwa: Hausarbeiten oder belegte Seminare, Nachweis der Anmeldung und Titel der BA-Arbeit. Die Nachweise müssen offiziell von Ihrem Prüfungsamt oder Ihren Dozierenden mit Stempel und Unterschrift versehen werden und können als Zusatzdokument bei der Bewerbung hochgeladen werden.

Vor dem Bewerbungszeitraum ist es zusätzlich möglich, aber nicht notwendig, eine Vorabprüfung beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin zu veranlassen (Zulassungsordnung §3, 3). Eine Vorabprüfung der Zugangsvoraussetzungen ist allerdings nicht während des Bewerbungszeitraums möglich. Schicken Sie dafür die vollständigen Unterlagen rechtzeitig mit einem formlosen Schreiben und einer Bitte um Vorabprüfung an:

Geschäftsstelle Prüfungsausschuss des FB Politik- und Sozialwissenschaften: PA-OSI@PolSoz.FU-Berlin.de

In der Sprechstunde der Studienfachberatung des Masterstudiengangs ist es zudem möglich nichtrechtsbindende Informationen über die Chancen einer Gleichwertigkeitsprüfung einzuholen. Bitte vereinbaren Sie dafür eine Sprechstunde mit der Studienfachberatung: ma-gip@polsoz.fu-berlin.de

Nein. Bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen werden nur absolvierte Leistungspunkte an der Universität oder Hochschule anerkannt.

Eine erneute bevorzugte Zulassung im nächsten Jahr ist nur möglich, wenn von einem offiziell anerkannten Dienst von der Aufnahme des Studiums abgehalten wird. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.fu-berlin.de/studium/bewerbung/bevorzugte-Zulassung.html

Wenn der Bachelorabschluss an einer ausländischen Hochschule erworben wurde, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_fu/deutschkenntnisse/index.html

Um für ein höheres Fachsemester zugelassen zu werden, müssen zusätzlich zu den grundsätzlichen Zulassungsvoraussetzungen für den Master "Gender, Intersektionalität und Politik" (gemäß §3 (1) der Zugangssatzung: ist der Nachweis von 60 LP in der Politikwissenschaft und davon mindestens 10 LP in sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden und 10 LP im Bereich der Geschlechterforschung erforderlich) inhaltlich vergleichbare Leistungen für das jeweilige Fachsemester in einem anrechnungsfähigen Masterstudiengang vorgewiesen werden.

Das Studierenden-Service-Center, gibt hierzu Auskunft: https://www.fu-berlin.de/studium/beratung/ssc/index.html

Zudem wird ein Sprechstundentermin mit der MA GIP Studienfachberatung empfohlen: ma-gip@polsoz.fu-berlin.de

Die Zulassung zum Masterstudiengang kann auch beantragt werden, wenn noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht wurden und vorauszusehen ist, dass der Abschluss vor Beginn des MA GIP erfolgt. Dazu sollten mindestens zwei Drittel des Gesamtpensums absolviert worden sein und die Anmeldung zur Abschlussarbeit vorliegen.

Näheres regelt die Zulassungsordnung §2(5): https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2018/ab372018.pdf

Weitere Informationen und entsprechende Anträge befinden sich auf den Seiten des Studierenden-Service-Center der FU Berlin: https://www.fu-berlin.de/studium/beratung/ssc/index.html