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FAQ

Nein, es handelt sich um einen konsekutiven Masterstudiengang. Allerdings müssen Studierende die "Semestergebühren und -beiträge" bezahlen. Darin mitinbegriffen ist ein Semesterticket für den Berliner AB Bereich, die Immatrikulations- und Rückmeldegebühr, der Sozialbeitrag für das studierendenWERK Berlins sowie der Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft. Mehr Informationen über die Höhe der Gebühren finden Sie hier.

Das Studium ist auf vier Semester Regelstudienzeit in Vollzeit angelegt. In dieser Zeit kann auch wahlweise ein Berufspraktikum durchgeführt werden. Allerdings hängt die individuelle Studienzeit von vielen Faktoren ab. Wenn das Studium nicht in Vollzeit absolviert werden kann, gibt es die Möglichkeit ein Teilzeitstudium zu beantragen.

Nein. Es gibt kein verpflichtendes Praktikum, aber es ist möglich ein sechswöchiges Praktikum zu absolvieren und anrechnen zu lassen. Alternativ kann aber auch eine Fremdsprache erlernt oder verbessert werden.

Ein Auslandssemester ist möglich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten. Klären Sie bitte im Vorfeld, ob die Kurse, die Sie im Ausland absolvieren möchten, auch anerkannt werden können.

Leistungspunkte werden für den Abschluss von Modulen und nicht für einzelne Lehrveranstaltungen vergeben. Durch Studien- und Prüfungsleistungen werden Module nachweislich abgeschlossen. Insgesamt müssen 120 LP während des Studiums erbracht werden.

Grundsätzlich ist ein Teilzeitstudium des MA GIP möglich. Allerdings gibt es in dem Masterstudiengang kein dementsprechend angepasstes Teilzeitstudiencurriculum. Das heißt, dass bestimmte Veranstaltungen, wie die verpflichtende Vorlesung „Grundlagen der sozialwissenschaftlichen Geschlechterforschung“, jeweils nur im Wintersemester angeboten werden. Wenn Sie ein Teilzeitstudium anstreben, vereinbaren Sie bitte einen Sprechstundentermin mit der MA GIP Studienfachberatung: ma-gip@polsoz.fu-berlin.de

Allgemeine Informationen zum Teilzeitstudium an der FU befinden sich hier: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/rueckmeldung/teilzeit/index.html

Nein. Es gibt auch Möglichkeit ein Modul oder zwei Module zum Fremdsprachenerwerb im Umfang von insgesamt 10 Leistungspunkten aus dem Angebot der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum zu erwerben.

Die Anmeldung für die konkreten Lehrveranstaltungen des Sprachenzentrums muss fristgerecht über den Online-Anmeldebogen erfolgen: https://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/sprachangebot/kursangebot/anmeldung_zu_veranstaltungen/index.html

Um eine hohe Priorität bei der Kursplatzvergabe zu gewährleisten, sollten Sie bis zum 20.09. für das Wintersemester sowie bis zum 20.03. für das Sommersemester Ihre Anmeldung an die Studienfachberatung des Master GIP melden: ma-gip@polsoz.fu-berlin.de

Die Meldung muss enthalten: Vorname und Name, Matrikelnummer, Sprache, in der Sie ein Modul absolvieren möchten, voraussichtliches Modul (je nach Ergebnis des Einstufungstests) und sprachliche Vorkenntnisse (ja oder nein).

Wenn Sie diese Frist verpassen, erhalten Sie eine niedrige Priorität bei der Kursplatzvergabe, können sich jedoch trotzdem bewerben.

Studierende, die bereits über Vorkenntnisse in der gewählten Fremdsprache verfügen, müssen vor der Anmeldung an einem Einstufungstest in der gewählten Sprache am Sprachenzentrum teilnehmen. Die Termine hierfür werden auf der Webseite des Sprachenzentrums bekannt gemacht: https://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/sprachtests/abv_einstufungstests/index.html

Es wird empfohlen Veranstaltungen über die festgelegten Anforderungen zu belegen. Im Grundlagenmodul ist es außerdem möglich ein anderes Seminar zu belegen. Der Leistungsnachweis für das Modul muss allerdings im Bereich der Grundlagen der sozialwissenschaftlichen Geschlechterforschung erfolgen.

Studierende des MA GIP können sich Leistungspunkte und -scheine aus Kursen, die sie ausserhalb des MA GIP-Lehrprogramms besuchen, für ihr Masterstudium anrechnen lassen. Dazu müssen sie einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der FU Berlin stellen, in dem sie angeben, für welches Modul des MA GIP sie die Anrechnung von Leistungspunkten wünschen. Ferner müssen sie gut begründen, inwieweit die Studieninhalte und die Seminarleistungen den Anforderungen der Studien- und Prüfungsordnung MA GIP entsprechen. Über die Anerkennung von Leistungspunkten entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften der FU Berlin.